Schadenexpertisen

Vandalenakte und Anfahrschäden sind keine Kavaliersdelikte. Unsere Baumexpert:innen berechnen die Schadenskosten, prüfen Schadenersatzansprüche und beraten bei der Wiedergutmachung von Sturmschäden.


Wenn Bäume Schäden an Wurzeln, Stamm oder Krone erleiden, bestimmen wir deren Ausmass rechnerisch anhand der VSSG-Richtlinie zur Schadenersatzberechnung von Bäumen und beurteilen anschliessend, ob ein Teil- oder Totalschaden vorliegt. Die Höhe des Schadenersatzes wird berechnet, indem das Schadenmass mit den Gesamtkosten des Baumersatzes inkl. Anwuchs- und Jungbaumpflege in den ersten 10 Standjahren verrechnet wird.